Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen
Version 1.4 – gültig ab 17.9.24
Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen
der Conword GmbH Herwarthstraße 12, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer: Jens Thamm (nachfolgend „Conword“)
1. Präambel
Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Angebots bietet Conword dem Kunden für die Dauer der Vereinbarung Zugriff auf die Dienste in Übereinstimmung mit dem Angebot und der anwendbaren Dokumentation.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Für den Abschluss eines Vertrages über die Leistungen von Conword im Rahmen dieser Vereinbarung ist die beidseitige Unterschrift der Vertreter des Kunden und der Conword unter dem Angebot maßgeblich.
2.2 Abweichend von den Ziffern 2.1 kann der Vertrag über die Leistungen von Conword auch über andere Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail oder per Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig abonnieren“) abgeschlossen werden. In diesem Fall stellt Conword dem Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Leistungsbeschreibung(Angebot) vor Vertragsschluss zur Verfügung. Der Vertrag wird abgeschlossen, wenn Conword den Vertragsschluss ausdrücklich bestätigt oder dem Kunden die Dienste zur Verfügung stellt.
3. Leistungen von Conword
3.1 Allgemein
3.1.1 Conword gewährt dem Kunden Zugang zu den Diensten während der Laufzeit des Vertrages und erbringt die Leistungen wie im Angebot beschrieben.
3.1.2 Es wird keine Software erworben. Die Übersetzungen der Inhalte werden von Conword über Schnittstellen von Drittanbietern eingekauft, anschließend verarbeitet und zwischengespeichert. Abhängig vom Seiteninhalt und der aktuellen Nutzlast, kann ein Übersetzungsvorgang bis zu 60 Sekunden dauern. Alle mit Conword übersetzten Inhalte bleiben auf den Servern von Conword und werden nicht auf die Servern des Kunden übertragen. Die Inhalte werden explizit nicht in das vorhandene CMS des Kunden überführt.
3.1.3 Weitere Leistungen, wie insbesondere Beratung, individuelle Entwicklung oder Implementierungs- oder Schulungsleistungen, schuldet Conword nur im Rahmen der ausdrücklichen Vereinbarung (Angebot).
3.1.4 Conword ist berechtigt, Dritte ganz oder teilweise mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu beauftragen.
3.1.5 Der Kunde kann internen Nutzern nach eigenem Ermessen Zugang zu den Diensten gewähren. Der Kunde haftet jedoch in vollem Umfang für die Nutzung der Dienste durch interne Nutzer und muss sicherstellen, dass die internen Nutzer alle in dieser Vereinbarung und in dem Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegten Einschränkungen für die Nutzung der Dienste kennen und berücksichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, Conword unverzüglich über jede vermutete oder angebliche Verletzung dieser Vereinbarung zu informieren und mit Conword bei der Untersuchung solcher Verletzungen sowie bei allen Maßnahmen von Conword zur Durchsetzung dieser Vereinbarung zusammenzuarbeiten.
3.2 Richtigkeit der erstellten Inhalte und Versionsanpassungen
3.2.1 Conword verarbeitet die Inhalte in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, der Leistungsbeschreibung im Angebot und der Dokumentation. Conword kann jedoch die Richtigkeit oder Genauigkeit der Übersetzungen oder der Verarbeiteten Inhalte weder sicherstellen noch garantieren. Insbesondere übernimmt Conword keine Garantie für die Richtigkeit der vom maschinellen Lernsystem erstellten verarbeiteten Inhalte.
3.2.2 Insbesondere im Hinblick auf die laufende Entwicklung kann Conword neue Versionen der Software mit einem zusätzlichen oder anderen Funktionsumfang einführen. Darüber hinaus kann Conword veraltete Versionen der Software einstellen, sofern die Einstellung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Kunden angemessen ist.
4. Leistungsänderungen
4.1 Über das für die Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit der Dienste erforderliche Maß hinausgehend kann Conword die Dienste und deren Funktionsumfang ändern und anpassen, wenn ein triftiger Grund diese Änderung erfordert. Ein solcher liegt vor, wenn die Änderungen oder Anpassungen (i) zur Umsetzung geänderter gesetzlicher Anforderungen oder Rechtsprechung, (ii) zur Umsetzung geänderter technischer Anforderungen wie bspw. einer neuen technischen Umgebung oder anderer betriebstechnischer Gründe, oder (iii) zur Anpassung an veränderte Marktgegebenheiten wie bspw. erhöhte Nutzerzahlen, erforderlich ist, oder wenn die Änderungen und Anpassungen zugunsten des Kunden erfolgen, bspw. zur Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit oder Sicherheit.
4.2 Betrifft eine Änderung ausschließlich zeitkritische Sicherheitsupdates, Erweiterungen der Funktionen, nur unwesentliche Bestandteile der Dienste (wie bspw. Design- oder Darstellungsänderungen) und handelt es sich nicht um eine negative Änderung im Sinne von Ziffer 4.3, wird Conword den Kunden nicht über die Änderung informieren. In allen übrigen Fällen wird Conword den Kunden über die jeweilige Änderung des Dienstes klar und verständlich mindestens zwei (2) Wochen im Voraus durch eine Nachricht per E-Mail („Änderungsmitteilung“) informieren. Die Änderungsmitteilung enthält die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie – im Falle negativer Änderungen – die nachstehend in Ziffer 4.3 beschriebenen Rechte des Kunden und Rechtsfolgen seines Schweigens.
4.3 Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeiten auf oder die Nutzbarkeit der Dienste für den Kunden mehr als nur unerheblich („negative Änderung“), hat der Kunde das Recht, die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen unentgeltlich zu beenden. Um von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, hat sich der Kunde an Conword zu wenden und den Grund für die Kündigung anzugeben. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung beim Kunden zu laufen. Erfolgt die Änderung nach dem Zugang der Änderungsmitteilung beim Kunden, beginnt die Frist erst mit dem Zeitpunkt der Änderung zu laufen. Die Beendigung der Vereinbarung ist ausgeschlossen, wenn die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit der unveränderten Dienste ohne zusätzliche Kosten erhalten bleibt.
4.4 Negative Änderungen der Dienste gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht durch Ausübung seines Beendigungsrechts gemäß Ziffer 4.3 widerspricht. Conword wird den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders auf diese Rechtsfolge hinweisen.
4.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend für alle Änderungen und für die Dienste in der jeweils durch Änderungen geänderten Fassung.
5. Verfügbarkeit
5.1 Sollte es zu längeren Ausfällen kommen, kann die Gebühr entsprechend des Anteils der Ausfallzeit reduziert werden. „Längere Ausfallzeiten“ werden als dauerhafte Unterbrechung von mehr als drei Stunden festgelegt. Hieraus ergibt sich ein Erstattung im Verhältnis zur Paketgröße. Grundlage sind 8760 Stunden pro Jahr bzw. 8784 Stunden im Schaltjahr.
5.2 Die Verfügbarkeitsberechnung schließt jegliche Ausfallzeiten für geplante Wartungsarbeiten sowie Serviceunterbrechungen aus, die sich der Kontrolle von Conword entziehen. Dazu gehören insbesondere kurzfristige und unangemessene Erhöhungen der Anfragen durch den Kunden, die eine ungeplante Erhöhung der Systemkapazität erfordern.
5.3 Vorbehaltlich der Ausnahmen in Ziffer 5.2 wird die Verfügbarkeit berechnet als die Anzahl der Stunden, in denen die Dienste funktionsfähig sind, geteilt durch die Gesamtstundenzahl innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres.
5.4 Unvermeidbare Ausfallzeiten aufgrund geplanter Wartungsarbeiten werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus elektronisch (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
5.5 Der Kunde selbst muss sicherstellen, dass die eigenen Systeme und Websites auch im Fall eines Ausfalls der Software von Conword verfügbar bleiben.
6. Urheberrecht und geistiges Eigentum
6.1 Conword räumt dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares weltweites Recht ein, die Dienste für seine Zwecke für die Dauer und im Rahmen der Vereinbarung zu nutzen.
6.2 Alle Rechte in Bezug auf die Inhalte und/oder die Kunden-Trainings-Daten, soweit diese nicht aufgrund durch die Verwendung der Dienste von Conword erstellt wurden, verbleiben beim Kunden.
Der Kunde gewährt Conword das Recht, die Inhalte, Verarbeiteten Inhalte und/oder die Kunden-Trainings-Daten vorübergehend zu speichern, zu modifizieren, zu verarbeiten, zu übersetzen, zu verbessern und zu übertragen, sowie die vorstehenden Rechte an etwaige Subunternehmer in Unterlizenz zu vergeben, soweit dies zur Erbringung der in der Vereinbarung festgelegten Leistungen erforderlich ist.
6.3 Conword beansprucht Urheberrechte an den Übersetzungen oder Verbesserungen, die vom Kunden unter Verwendung der Dienste erstellt wurden.
7. Verpflichtungen des Kunden
7.1 Der Kunde darf die Dienste ausschließlich für den zwischen den Parteien vereinbarten Zweck verwenden. Insbesondere darf der Kunde selbst und wird es Dritten (einschließlich internen Nutzern und Endnutzern) nicht gestatten, die Dienste, die mit den Diensten erstellten Verarbeiteten Inhalte, die Dokumentation oder andere von Conword zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder Dienstleistungen für die folgenden Zwecke zu nutzen, es sei denn, Conword hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt:
a) im Zusammenhang mit oder zum Betrieb kritischer Infrastrukturen wie Elektrizitätswerken, Militär- oder Verteidigungsanlagen, medizinischen Geräten oder anderen Geräten, deren Ausfall oder Beeinträchtigung unvorhersehbare wirtschaftliche oder physische Schäden zur Folge hätte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kritische Infrastrukturen im Sinne der Europäischen Richtlinie 2022/2557 des europäischen Parlaments und des Rates;
b) für alle illegalen Aktivitäten, einschließlich der Entwicklung von Anwendungen, die die Rechte Dritter oder andere anwendbare Gesetze oder Vorschriften verletzen;
c) für das Versenden von Spam oder jeder anderen unerwünschten Werbung;
d) um Benchmark-Tests oder andere Kapazitätstests der technischen Infrastruktur von Conword durchzuführen;
e) einen ähnlichen Dienst oder einen ähnlichen Service, deren Hauptzweck darin besteht, maschinelle Lerndienste wie insbesondere Übersetzungen anzubieten;
f) um einen maschinellen Übersetzungsalgorithmus zu entwickeln, zu vermarkten oder zu trainieren;
g) zur Übermittlung von Daten an Conword, die aufgrund von Datenschutzgesetzen, vertraglichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen, Exportbeschränkungen oder anderen gesetzlichen Bestimmungen oder Rechten Dritter nicht an Conword übermittelt oder von Conword verarbeitet werden dürfen;
h) Nutzung der Dienste von Conword durch Dritte.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von Conword zur Verfügung gestellten Zugangsdaten sicher aufzubewahren und verpflichtet sich, diese nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die vertraglich vorgesehene und erlaubte Nutzung der Dienste erforderlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangsberechtigungen oder seinen Zugang zu den Diensten an Dritte weiterzugeben oder weiterzuverkaufen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu beachten, die im Zusammenhang mit den Diensten gemäß dieser Vereinbarung an Conword übermittelt und von Conword verarbeitet werden. Insbesondere hat der Kunde mit Conword unverzüglich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abzuschließen (die von Conword bereitgestellt wird), wenn der Kunde bei der Nutzung der Dienste beabsichtigt, personenbezogene Daten an Conword zu übermitteln. Der Kunde garantiert, dass er ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person oder eine andere gesetzliche Grundlage keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste erhebt, verarbeitet oder verwendet. Conword wird den Kunden in angemessener Weise bei der Umsetzung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen unterstützen.
7.4 Der Kunde stellt Conword von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung frei, die gegen Conword aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden geltend gemacht werden. Sollten Dritte derartige Ansprüche gegen Conword geltend machen, wird Conword den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informieren und die Verteidigung nach Wahl des Kunden dem Kunden überlassen oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden vornehmen. Conword wird Ansprüche Dritter nicht ohne Zustimmung des Kunden erfüllen oder anerkennen, wobei die Zustimmung des Kunden nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Conword ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für die voraussichtlich anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung zu verlangen. Die Freistellung gilt entsprechend für Bußgelder oder andere behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Ansprüche.
7.5 Für den Fall, dass der Kunde Anwendungen von Drittanbietern für den Zugriff auf die Dienste verwendet, muss der Kunde die entsprechenden Richtlinien für die Nutzung einhalten, die gegebenenfalls vom Anbieter festgelegt wurden.
8. Implementierung der Software
8.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Implementierung der Software sowie für die Installation, den Betrieb und die Wartung seiner Anwendung, einschließlich der Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und anderer Anforderungen Dritter.
8.2 Der Kunde muss alle technischen Anforderungen erfüllen, die in der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation festgelegt sind. Insbesondere muss der Kunde sicherstellen, dass alle Inhalte in einem gültigen Datenformat und einer gültigen Datenkodierung an die Software übertragen werden.
8.3 Der Kunde darf jedoch weder direkt oder indirekt zum Ausdruck bringen, dass Conword für die Verarbeiteten Inhalte verantwortlich ist oder dass der Kunde im Namen von Conword handelt. Der Kunde wird die Verwendung des Logos und/oder des Markennamens von Conword auf Verlangen von Conword einstellen.
8.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein in Zukunft etwaig verpflichtender Hinweis auf den Webseiten angezeigt werden kann. Derzeit werden keine Hinweise angezeigt, könnten aber in Zukunft eingesetzt werden. Conword wird den Kunden zeitnah informieren, wenn eine Umsetzung der Hinweispflicht auf der Website des Kunden gewünscht ist.
Beispiele für diese Hinweise sind:
– “Diese Webseite wurde maschinell übersetzt und hat keine rechtliche Gültigkeit”
– “Übersetzungen unterstützt von DeepL.”
– “Übersetzungen unterstützt von Conword.”
– “Die Übersetzung der Folgeseiten erfordert das Speichern von Cookies.”
8.5 Für den Fall, dass der Kunde die Software innerhalb einer Anwendung verwendet, die auf Plattformen von Drittanbietern (z. B. mobilen Anwendungen) vertrieben wird, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, alle Anforderungen und Nutzungsbedingungen dieser Plattformen von Drittanbietern zu erfüllen.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle Sicherheitsvorkehrungen, funktionalen und sonstigen Beschränkungen der Software einzuhalten. Insbesondere darf der Kunde keine Schutz- oder Authentifizierungsmechanismen ändern, entfernen, abschalten, deaktivieren oder anderweitig umgehen oder die Software für andere als die vorgesehenen oder ausdrücklich dokumentierten Zwecke missbrauchen.
8.7 Der Kunde wird Conword unverzüglich informieren, wenn ein signifikanter Anstieg der Anzahl der Übersetzungs-Anfragen zu erwarten ist, z. B. aufgrund eines außerordentlichen Anstiegs der Endnutzer, ungewöhnlicher Marketingmaßnahmen, Werbeaktionen oder anderer Kampagnen.
8.8 Wenn Conword eine neue Version der Software zur Verfügung stellt, muss der Kunde die neue Version der Software innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab der Ankündigung der neuen Version in seine Anwendung implementieren, wobei der Umfang der Änderungen, die branchenübliche Entwicklungszeit und die berechtigten Interessen des Kunden, einschließlich der individuellen Kapazitäten des Kunden zu berücksichtigen sind.
9. Vergütung
9.1 Der Kunde zahlt, soweit eine Vergütung vereinbart ist, sowohl den Grundpreis als auch die zusätzliche Vergütung wie im Angebot festgelegt.
9.2 Alle Beträge sind in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung in voller Höhe zu zahlen. Der Kunde hat sämtliche ggf. anfallenden Bank- und Überweisungsgebühren sowie etwaige Kosten für eine Währungsumrechnung zu tragen.
9.3 Alle Beträge verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
9.4 Die Rechnungen werden dem Kunden, sofern nicht gesetzlich abweichend vorgeschrieben, ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt (z. B. als PDF-Dateien per E-Mail an die vom Kunden angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse).
9.5 Bei Diensten mit einem festen Grundpreis ist die Vergütung zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums fällig.
9.6 Conword behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Diensten zu sperren, wenn der Kunde eine fällige Vergütung nach schriftlicher Mitteilung durch Conword (per E-Mail genügt) nicht bezahlt hat. Begleicht der Kunde alle offenen Forderungen, wird Conword den Zugang des Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang bei Conword, wiederherstellen. Abhängig von der gewählten Zahlungsart gilt ergänzend Folgendes:
9.7 Bei Zahlungen auf Rechnung wird Conword den Kunden nach Fälligkeit über die bevorstehende Sperrung informieren und zur Zahlung auffordern. Bleibt die Zahlung innerhalb von drei (3) darauffolgenden Werktagen aus, ist Conword berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren. Nach der Sperrung wird Conword den Kunden erneut zur Zahlung auffordern, um den Zugang wiederherzustellen.
10. Laufzeit und Beendigung dieser Vereinbarung
10.1 Die Mindestlaufzeit der Vereinbarung beträgt, soweit nicht im Angebot anders vereinbart, einen (1) Monat. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Soweit die Mindestlaufzeit des Vertrages nur einen (1) Monat beträgt, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. In allen anderen Fällen ist die im Angebot vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten.
10.2 Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3 Conword behält sich das Recht vor, Software-Funktionen aus anderen als den in Ziffer 4.1 genannten Gründen einzuschränken oder auszusetzen. In einem solchen Fall wird Conword den Kunden über die vorgeschlagenen Änderungen mit einer Frist von einem Monat schriftlich (E-Mail genügt) informieren. Darüber hinaus wird Conword dem Kunden eine angemessene Frist von mindestens zwei (2) Wochen einräumen, um zu erklären, ob der Kunde die vorgeschlagenen Änderungen akzeptiert oder nicht. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist, die ab dem Zugang der Mitteilung zu laufen beginnt, keine Erklärung abgibt, gelten die vorgeschlagenen Änderungen als vereinbart. Conword wird den Kunden über diese Rechtsfolge, d. h. über das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung innerhalb der Frist, kann die Vereinbarung von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
10.4 Conword ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Diensten nach vorheriger schriftlicher Mitteilung (E-Mail genügt) bei einer schwerwiegenden, anhaltenden, unmittelbar bevorstehenden oder wiederholten wesentlichen Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere einer Verpflichtung nach Ziffer 7 vorübergehend auszusetzen.
Unbeschadet weiterer Rechte aus der Vereinbarung stellt Conword den Zugang innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder her, wenn die Verletzung nicht andauert, nicht mehr unmittelbar bevorsteht oder der Kunde eine verbindliche Erklärung abgegeben hat, dass die Verletzung nicht wiederholt wird. Im Falle einer Handlung in betrügerischer Absicht ist Conword berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Diensten sofort und auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Der Kunde wird darüber schriftlich informiert (E-Mail ist ausreichend). Der Verdacht für das Vorliegen einer betrügerischen Absicht ist ausreichend. Eine betrügerische Absicht liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a) Die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse existiert nicht oder ist offensichtlich ungültig;
b) Die Anschrift existiert nicht oder ist ungültig;
c) Der Kunde hat sich mehrfach registriert, um den Dienst kostenlos zu nutzen oder der Kunde hat noch offene Zahlungen aus anderen Verträgen;
d) Der Kunde verwendet ein betrügerisches, verlorenes, gestohlenes, gesperrtes oder unzulässiges Zahlungsmittel;
e) Der Kunde hat eine Zahlung angefochten oder deren Rückgabe verlangt, ohne Conword einen berechtigten Grund für die Anfechtung oder Rückforderung mitzuteilen. Die Aussetzung des Zugangs des Kunden wird so lange aufrechterhalten, bis der Kunde Conword über einen berechtigten Grund informiert.
10.5 Für den Fall, dass der Kunde die Einschränkungen für die Verwendung der Software verletzt, Dienste mit unbegrenzter Nutzung auf eine Art und Weise verwendet, für die sie nicht vorgesehen sind oder zulässt, dass die Dienste von mehr als den lizenzierten Nutzern genutzt werden, behält sich Conword das Recht vor, den Zugriff zu sperren und die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall wird dem Kunden eine bereits bezahlte Vergütung anteilig zurückerstattet.
11. Gewährleistung
11.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
11.2 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, übernimmt Conword bei zahlungspflichtigen Abonnements die Gewährleistung für die Dienste nur in dem in den folgenden Bestimmungen festgelegten Umfang.
11.2.1 Sind die von Conword zur Verfügung gestellten Dienste mangelhaft, stellt Conword nach eigener Wahl innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer schriftlichen Beschwerde des Kunden ein verbesserten oder neuen Dienst bereit. Wenn Software von Dritten verwendet wird, die Conword von Dritten lizenziert hat, gilt die Beschaffung von öffentlich verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches als ausreichend.
11.2.2 Der Kunde kann die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern, wenn aus Gründen, die Conword zu vertreten hat, die ordnungsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistungen innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht gewährleistet ist. Das Recht auf Minderung ist auf den Teil der Leistungen beschränkt, der im Verhältnis zur monatlichen Vergütung mangelhaft ist.
11.2.3 Dauert die Minderung gemäß Ziffer 11.2.2 für zwei (2) aufeinander folgende Monate oder für zwei (2) Monate eines Quartals an, kann der Kunde die Vereinbarung fristlos kündigen.
11.2.4 Der Kunde hat Conword über auftretende Mängel unverzüglich schriftlich (E-Mail an info@conword.io genügt) zu informieren.
11.2.5 Der Kunde ist verpflichtet, Conword unentgeltlich bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen, insbesondere durch die Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente, Daten und sonstigen Informationen, die zur Analyse und Behebung der Mängel erforderlich sind.
12. Haftung und Schadensersatz
12.1 Conword haftet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
12.2 Conword haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Software im Rahmen einer widerrechtlichen Nutzung im Sinne der Ziffer 7.1 lit a)-g).
12.3 Conword haftet nicht für Schäden die aufgrund schuldhaft nicht getroffener Sicherheitsvorkehrungen des Kunden eintreten. Insbesondere trifft Conword nicht die Verpflichtung in diesem Zusammenhang die Systeme des Kunden auf etwaige Sicherheitslücken zu überprüfen oder auf solche hinzuweisen.
12.4 Conword haftet nicht für einen vorübergehenden Ausfall der Übersetzungsschnittstelle. Vorübergehend sind alle Ausfälle die keine längeren Ausfallszeiten im Sinne der Ziffer 5.1. Zudem haftet Conword nicht für Ausfälle der Systeme des Kunden, die durch die Nutzung der Software von Conword verursacht werden.
12.5 Conword haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Conword sowie der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Conword, für die Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Conword ausdrücklich übernommenen Garantie.
12.6 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Conword nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung von Conword ist in diesem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.7 Im Falle von Ziffer 12.6 haftet Conword nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und indirekte Schäden.
12.8 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, vereinbaren die Parteien, dass der typische und vorhersehbare Schaden im Sinne von Ziffer 12.6 pro Jahr auf den vom Kunden zu zahlenden Jahresbetrag begrenzt ist.
12.9 Eine weitergehende Haftung von Conword ist ausgeschlossen.
12.10 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Mitarbeiter, Auftragnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Conword.
13. Änderungen
13.1 Conword kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen aufgrund einer für Conword bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind, aufgrund technischer oder rechtlicher Änderungen erforderlich sind oder um neue Funktionen, die nach Vertragsschluss zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und vertraglicher Regelungen bedürfen, zu ergänzen. Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist ausgeschlossen.
13.2 Conword wird dem Kunden die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens acht (8) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich wird Conword dem Kunden eine angemessene, mindestens acht (8) Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob der Kunde die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Dienste akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die mit dem Zugang der Mitteilung in Textform beginnt, keine Erklärung, gelten die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Conword wird den Kunden zu Beginn der Mitteilungsfrist gesondert auf diese Rechtsfolge, d. h. auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung innerhalb der Frist, kann die Vereinbarung von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein Festhalten an dem Vertrag unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist.
14. Referenzangaben
Conword ist berechtigt unter Rücksichtnahme auf geltende datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sowie unter dem Aspekt der Geheimhaltung, die diesem Auftrag zugrunde liegenden Leistungserbringungen unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenz auf der Conword Webseite anzugeben.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der Vereinbarung, es sei denn, Conword hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
15.2 Änderungen dieser Vereinbarung und aller Nebenabreden, einschließlich der Leistungsbeschreibung, des Hauptteils dieser Vereinbarung und eventueller Anhänge, müssen in schriftlicher Form erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
15.3 Der Kunde kann mit Forderungen gegen Conword nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt ist oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu der jeweils betroffenen Forderung steht.
15.4 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nach dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Köln, sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute handelt, der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, sein ständiger Wohnsitz nach Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt wurde oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15.6 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.